Neuigkeiten

Bericht der Mitgliederversammlung vom 13.06.2025

Am 13.06.2025 fand unsere diesjährige Mitgliederversammlung im Fallerhof in Bad Krozingen-Hausen statt.

Um 18:35 Uhr wurde die Sitzung durch die 1. Vorsitzende Teresa Grießhaber eröffnet. Es wurde festgestellt, dass die Versammlung satzungsgemäß einberufen wurde und somit beschlussfähig ist. Im Anschluss gedachten die Anwesenden in einer Schweigeminute der verstorbenen Mitglieder.

Im Rückblick auf das Jahr 2024 wurde von einem besonders herausfordernden Einsatz berichtet: In einem stark verwahrlosten Haushalt mussten insgesamt 32 Katzen gesichert und versorgt werden. Der Verein dankt an dieser Stelle allen Beteiligten, die durch Aufnahme, Pflege, Reinigung, Transport oder bauliche Maßnahmen entscheidend geholfen haben.

Ein besonderer Dank galt auch den Personen, die das ganze Jahr über bei der Leerung der Futterspendenboxen, der Bereitstellung von Lagerräumen, wöchentlichen Fahrdiensten oder dem fachgerechten Einfangen von Katzen mitgewirkt haben. Auch wenn nicht alle namentlich genannt werden möchten, wird ihr Einsatz ausdrücklich anerkannt.

Im Anschluss wurde der Kassenbericht vorgestellt. Die Kassenprüfung bestätigte eine ordnungsgemäße und satzungsgemäße Verwendung der Mittel, sodass der Vorstand einstimmig entlastet wurde.

Als Wahlleiter wurde ein Mitglied der Versammlung einstimmig bestimmt. Die anschließenden Wahlen erfolgten offen und jeweils einstimmig. Der bisherige Vorstand wurde in allen Funktionen für weitere drei Jahre bestätigt:

Vorsitzende: Teresa Grießhaber

Vorsitzende: Frau Fuchs

Kassenwart: Ralf Scherzinger

Schriftführerin: Petra Nötzold

Kassenprüfer:innen: Sandra Nötzold und Uwe Kuzmenko

Es lagen keine Anträge vor, und unter dem Punkt „Verschiedenes“ wurden keine weiteren Themen eingebracht.

Die Versammlung endete um 19:45 Uhr.

Im Anschluss an den offiziellen Teil blieb man noch lange in gemütlicher Runde beisammen, tauschte sich angeregt über verschiedene Themen rund um die Tiere und Tierschutz aus und genoss das gemeinsame Essen in angenehmer Atmosphäre.
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Waldkirch führt Katzenschutzverordnung ein – Einstimmiger Gemeinderatsbeschluss setzt Zeichen für Tierschutz im Elztal

Die große Kreisstadt Waldkirch setzt ein starkes Zeichen für den Tierschutz: Der Gemeinderat hat am heutigen Tag einstimmig die Einführung einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Die neue Regelung gilt für das gesamte Stadtgebiet einschließlich aller Ortsteile.

Vorausgegangen waren intensive Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und Tiere in Not Breisgau e.V.. Dabei wurde das zunehmende Tierleid, insbesondere durch verwilderte Katzenpopulationen in und um Waldkirch, thematisiert. Unser Anliegen wurde an Oberbürgermeister Michael Schmieder herangetragen, der das Thema kurzfristig auf die Tagesordnung des Gemeinderats setzte.

Bei der entscheidenden Sitzung war unsere erste Vorsitzende als Rednerin eingeladen. Sie schilderte eindrucksvoll die Lage vor Ort und machte deutlich, wie dringend Maßnahmen zum Schutz und zur Kontrolle der Katzenpopulation erforderlich sind. Ihre Ausführungen überzeugten den Gemeinderat: Die Katzenschutzverordnung wurde ohne Gegenstimme verabschiedet.

Mit dieser Entscheidung sendet Waldkirch nicht nur ein klares Signal an die eigene Bürgerschaft, sondern auch an die umliegenden Elztalgemeinden. Denn auch dort ist das Problem des Tierleids durch verwilderte Katzen präsent – und Katzen halten sich bekanntlich nicht an Gemeindegrenzen.

Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei Herrn Dorner und Herrn Thinnes bedanken, die sich gemeinsam innerhalb kürzester Zeit nicht nur fachlich, sondern auch mit großem persönlichen Engagement in die Thematik eingearbeitet haben. Unser Dank gilt ebenso dem gesamten Gemeinderat der großen Kreisstadt Waldkirch für die einstimmige Entscheidung und die konstruktive Zusammenarbeit.

Nicht zuletzt danken wir Oberbürgermeister Michael Schmieder, der mit seiner empathischen und unterstützenden Haltung einen maßgeblichen Beitrag dazu geleistet hat, dass unser Anliegen ernst genommen und umgesetzt wurde.

Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?

Wer seiner Katze – ob Kater oder Kätzin – Freigang gewährt, ist künftig verpflichtet, diese bis spätestens Ende des Jahres kastrieren zu lassen. Zudem muss die Katze eindeutig gekennzeichnet sein, entweder durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung. Darüber hinaus ist eine Registrierung in einem der kostenlosen Haustierregister, wie FINDEFIX oder TASSO, vorgeschrieben. Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Tierschutz, sondern auch der besseren Rückvermittlung entlaufener Tiere.
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Ehrenkirchen erweitert Katzenschutzverordnung auf das gesamte Gemeindegebiet

Nachdem die Ortschaft Norsingen bereits im Jahr 2020 eine Vorreiterrolle in Sachen Katzenschutzverordnung übernommen hatte, folgte nun ein bedeutender Schritt für gesamt Ehrenkirchen: Der Ehrenkircher Gemeinderat hat gestern Abend einstimmig beschlossen, die Katzenschutzverordnung auf das gesamte Gebiet von Ehrenkirchen auszuweiten.

Die zunehmenden Probleme mit verwilderten und freilaufenden Katzen – sowohl im Dorf selbst als auch in den zugehörigen Ortschaften – machten ein Handeln der Hauptverwaltung notwendig. Die Verwaltung sah sich gezwungen, die Regelung auf das komplette Gemeindegebiet Ehrenkirchen anzuwenden.

Ein besonderer Dank gilt Herrn Danner, der das Thema mit viel Engagement innerhalb der Verwaltung vorangetrieben hat. Ebenso danken wir den Mitgliedern des Gemeinderates sowie Bürgermeister Thomas Breig für ihre einstimmige Zustimmung zu dieser wichtigen Maßnahme im Tierschutz.

Wir von Tiere in Not Breisgau e.V. möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich für die durchweg positive und effektive Zusammenarbeit mit der Gemeinde bedanken. Der offene Dialog, die zügige Umsetzung und die gemeinsame Zielsetzung zum Wohle der Tiere haben diese Verordnung erst möglich gemacht.

Wir hoffen, dass dieses klare Votum auch als Signal für die Nachbargemeinden im Schneckental verstanden wird. Denn auch dort ist das Katzenelend ein Thema – und Streunerkatzen machen bekanntermaßen nicht an Gemeindegrenzen Halt. So konnten wir dies z.b.im Bereich Bellenhöhe eindrucksvoll live miterleben. Es wäre daher ein Gebot der Fairness und Verantwortung, wenn auch diese Gemeinden über den Erlass einer eigenen Katzenschutzverordnung nachdenken würden.

Was bedeutet das für Katzenhalterinnen und -halter in Ehrenkirchen und Ortsteilen?

Ab dem Tag der offiziellen Bekanntmachung dürfen Katzen nur noch kastriert, gekennzeichnet (mittels Chip oder Tätowierung) und registriert in den Freigang gelassen werden – unabhängig davon, ob sie auf einem Bauernhof oder in einem Wohngebiet leben.

Wir bitten daher alle Katzenbesitzerinnen und -besitzer, ihre Tiere kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Die Registrierung – etwa bei TASSO oder FINDEFIX – muss anschließend durch die Halter selbst erfolgen. Wir empfehlen dies ausdrücklich, denn erst kürzlich konnte im Rahmen einer Fangaktion eine vermisste Katze dank Registrierung schnell zu ihren Besitzern zurückgeführt werden. Ohne Kennzeichnung und Eintrag im Register wäre dies nicht möglich gewesen.

Mit der Ausweitung der Katzenschutzverordnung setzt Ehrenkirchen ein deutliches Zeichen – zum Wohl der Tiere und der Gemeinschaft.
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