Waldkirch führt Katzenschutzverordnung ein – Einstimmiger Gemeinderatsbeschluss setzt Zeichen für Tierschutz im Elztal vom 28.05.2025
Beschreibung
Die große Kreisstadt Waldkirch setzt ein starkes Zeichen für den Tierschutz: Der Gemeinderat hat am heutigen Tag einstimmig die Einführung einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Die neue Regelung gilt für das gesamte Stadtgebiet einschließlich aller Ortsteile.
Vorausgegangen waren intensive Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und Tiere in Not Breisgau e.V.. Dabei wurde das zunehmende Tierleid, insbesondere durch verwilderte Katzenpopulationen in und um Waldkirch, thematisiert. Unser Anliegen wurde an Oberbürgermeister Michael Schmieder herangetragen, der das Thema kurzfristig auf die Tagesordnung des Gemeinderats setzte.
Bei der entscheidenden Sitzung war unsere erste Vorsitzende als Rednerin eingeladen. Sie schilderte eindrucksvoll die Lage vor Ort und machte deutlich, wie dringend Maßnahmen zum Schutz und zur Kontrolle der Katzenpopulation erforderlich sind. Ihre Ausführungen überzeugten den Gemeinderat: Die Katzenschutzverordnung wurde ohne Gegenstimme verabschiedet.
Mit dieser Entscheidung sendet Waldkirch nicht nur ein klares Signal an die eigene Bürgerschaft, sondern auch an die umliegenden Elztalgemeinden. Denn auch dort ist das Problem des Tierleids durch verwilderte Katzen präsent – und Katzen halten sich bekanntlich nicht an Gemeindegrenzen.
Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei Herrn Dorner und Herrn Thinnes bedanken, die sich gemeinsam innerhalb kürzester Zeit nicht nur fachlich, sondern auch mit großem persönlichen Engagement in die Thematik eingearbeitet haben. Unser Dank gilt ebenso dem gesamten Gemeinderat der großen Kreisstadt Waldkirch für die einstimmige Entscheidung und die konstruktive Zusammenarbeit.
Nicht zuletzt danken wir Oberbürgermeister Michael Schmieder, der mit seiner empathischen und unterstützenden Haltung einen maßgeblichen Beitrag dazu geleistet hat, dass unser Anliegen ernst genommen und umgesetzt wurde.
Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?
Wer seiner Katze – ob Kater oder Kätzin – Freigang gewährt, ist künftig verpflichtet, diese bis spätestens Ende des Jahres kastrieren zu lassen. Zudem muss die Katze eindeutig gekennzeichnet sein, entweder durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung. Darüber hinaus ist eine Registrierung in einem der kostenlosen Haustierregister, wie FINDEFIX oder TASSO, vorgeschrieben. Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Tierschutz, sondern auch der besseren Rückvermittlung entlaufener Tiere.