Ehrenkirchen erweitert Katzenschutzverordnung auf das gesamte Gemeindegebiet vom 30.04.2025
Beschreibung
Nachdem die Ortschaft Norsingen bereits im Jahr 2020 eine Vorreiterrolle in Sachen Katzenschutzverordnung übernommen hatte, folgte nun ein bedeutender Schritt für gesamt Ehrenkirchen: Der Ehrenkircher Gemeinderat hat gestern Abend einstimmig beschlossen, die Katzenschutzverordnung auf das gesamte Gebiet von Ehrenkirchen auszuweiten.
Die zunehmenden Probleme mit verwilderten und freilaufenden Katzen – sowohl im Dorf selbst als auch in den zugehörigen Ortschaften – machten ein Handeln der Hauptverwaltung notwendig. Die Verwaltung sah sich gezwungen, die Regelung auf das komplette Gemeindegebiet Ehrenkirchen anzuwenden.
Ein besonderer Dank gilt Herrn Danner, der das Thema mit viel Engagement innerhalb der Verwaltung vorangetrieben hat. Ebenso danken wir den Mitgliedern des Gemeinderates sowie Bürgermeister Thomas Breig für ihre einstimmige Zustimmung zu dieser wichtigen Maßnahme im Tierschutz.
Wir von Tiere in Not Breisgau e.V. möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich für die durchweg positive und effektive Zusammenarbeit mit der Gemeinde bedanken. Der offene Dialog, die zügige Umsetzung und die gemeinsame Zielsetzung zum Wohle der Tiere haben diese Verordnung erst möglich gemacht.
Wir hoffen, dass dieses klare Votum auch als Signal für die Nachbargemeinden im Schneckental verstanden wird. Denn auch dort ist das Katzenelend ein Thema – und Streunerkatzen machen bekanntermaßen nicht an Gemeindegrenzen Halt. So konnten wir dies z.b.im Bereich Bellenhöhe eindrucksvoll live miterleben. Es wäre daher ein Gebot der Fairness und Verantwortung, wenn auch diese Gemeinden über den Erlass einer eigenen Katzenschutzverordnung nachdenken würden.
Was bedeutet das für Katzenhalterinnen und -halter in Ehrenkirchen und Ortsteilen?
Ab dem Tag der offiziellen Bekanntmachung dürfen Katzen nur noch kastriert, gekennzeichnet (mittels Chip oder Tätowierung) und registriert in den Freigang gelassen werden – unabhängig davon, ob sie auf einem Bauernhof oder in einem Wohngebiet leben.
Wir bitten daher alle Katzenbesitzerinnen und -besitzer, ihre Tiere kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Die Registrierung – etwa bei TASSO oder FINDEFIX – muss anschließend durch die Halter selbst erfolgen. Wir empfehlen dies ausdrücklich, denn erst kürzlich konnte im Rahmen einer Fangaktion eine vermisste Katze dank Registrierung schnell zu ihren Besitzern zurückgeführt werden. Ohne Kennzeichnung und Eintrag im Register wäre dies nicht möglich gewesen.
Mit der Ausweitung der Katzenschutzverordnung setzt Ehrenkirchen ein deutliches Zeichen – zum Wohl der Tiere und der Gemeinschaft.